R im Kreis ®, TM und C im Kreis © - was ist erlaubt? (2024)

Auch deutschsprachige Websites, Kataloge und Flyer verwenden beim Firmennamen oder beim Produktnamen oft die Symbole ® (Registered) oder TM (Trademark). Bei Fotos, Grafiken oder Werbetexten ebenso wie zum Abschluss der Website – gerne auf der Impressum-Seite – findet sich dann noch das Symbol © (Copyright). Was hat es mit diesen Symbolen auf sich? Wann ist deren Verwendung zulässig? Wo droht bei einer falschen Verwendung eine Abmahnung?

Inhalt

R im Kreis ®: Registered

Das Symbol ® – das R im Kreis – entstammt dem Markenrecht der USA. Es zeigt, dass die Marke eingetragen (Registered in U.S. Patent and Trademark Office) ist. Um das ®-Symbol zu verwenden, reicht es also nicht aus, dass die Marke zwar angemeldet, aber noch nicht in das amtliche Markenregister eingetragen ist.

Fehlt der Eintragungshinweis durch das ®-Symbol, so hat dies nach US-Markenrecht zur Folge, dass der Markeninhaber von dem Markenverletzer Schadensersatz erst dann verlangen kann, wenn dieser von der Markeneintragung tatsächliche Kenntnis erlangt hat – beispielsweise durch eine Abmahnung, der ein Auszug aus dem Markenregister beigelegt ist. Das deutsche Markenrecht kennt diese Voraussetzung für Schadensersatz nicht: Hier kann der Markeninhaber von dem Markenverletzer auch dann Schadensersatz verlangen, wenn dieser gar nicht wusste, dass er durch seine Handlung eine eingetragene Marke verletzte.

Nach dem deutschen Markenrecht ist es zulässig, aber nicht erforderlich, dass eine eingetragen Marke mit dem Zusatz ® gekennzeichnet wird. Das R im Kreis hat vor allem einen Werbeeffekt: Es signalisiert, dass ein förmlicher Markenschutzbesteht – und schreckt hierdurch unter Umständen auch Nachahmer und Trittbrettfahrer ab.

Wichtig ist, dass das ® immer hinter dem vollständigen Zeichen, so wie es im Markenregister eingetragen ist, angebracht wird. Besonders bei Wort-Bild-Marken sollte man daher darauf achten, dass das ® nicht nur hinter dem Wortbestandteil steht, sondern hinter der vollständigen Marke.

Kritisch sind diejenigen Fälle, in denen das ® zwar im Zusammenhang mit einer tatsächlich eingetragenen Marke verwendet wird, aber über Art und Umfang der Marke getäuscht wird.

Das gilt zum Beispiel für Werbung mit dem ®-Symbol, die den Eindruck erweckt, dass eine schlagkräftige Wortmarke besteht, während im Markenregister tatsächlich nur eine wenig kennzeichnungsstarke Wort-Bild-Marke eingetragen ist. So entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.10.2014 „grill meister“, Az. I ZB 11/13, dass eine Wort-Bild-Marke zur Täuschung geeignet sein kann, wenn sie von ihrer grafischen Aufmachung her das Symbol „R im Kreis“ enthält und dieses nur einem Bestandteil der Marke zugeordnet ist, für den kein gesonderter markenrechtlicher Schutz besteht. Hier ging es um eine als Wort-Bild-Marke angemeldete Grafik, die zuoberst eine Wurst, darunter das Wort „grill“ mit dem ®-Zusatz und hierunter wiederum das Wort „meister“, alles zusammen in einem Quadrat mit roter Farbfüllung, zeigte.

Kritisch ist auch die Werbung mit dem ®-Symbol im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke gar nicht eingetragen ist. Wird also durch die Gestaltung der Werbung der Eindruck erweckt, eine Marke bestehe für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung, kann dies wettbewerbswidrig sein, wenn die Marke tatsächlich nur für ganz andere Waren oder Dienstleistungen im Register eingetragen ist.

Eine Irreführung ist auch möglich, wenn der Markenschutz tatsächlich gar nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land besteht. Auch dies ist allerdings Frage des Einzelfalles: Bereits mit Urteil vom 13.12.1990 „Pall / Dahlhausen“, C-238/89, entschied der EuGH, dass der Vertrieb von Waren mit dem Zusatz ® in Deutschland nicht nach UWG untersagt werden darf, wenn eine entsprechende Marke zwar nicht in Deutschland, aber in einem EU-Mitgliedstaat geschützt ist. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 27.11.2009, Az. 6 U 114/09, dass eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs durch Werbung mit dem Zusatz ® für eine lediglich im Ausland registrierte Marke (nur) dann vorliegt, wenn der Verkehr annimmt, dass Markenschutz gerade auch in Deutschland bestehe.

Ob die Werbung mit dem ®-Symbol gegen wettbewerbsrecht verstößt und abgemahnt werden kann, ist Frage des Einzelfalles.

TM: Trademark

Mit dem Zusatz „TM“ hinter dem Namen werden in den USA Zeichen gekennzeichnet, die zwar schon als Marke angemeldet, aber noch nicht ins amtliche Register eingetragen sind.

Diese Rechtsgrundsätze aus dem US-Markenrecht lassen sich freilich nicht ohne weiteres in das deutsche Markenrecht übertragen: Das Landgericht München I stellte das ®-Symbol mit Urteil vom 23.07.2003, Az. 1 HK O 1755/03, mit dem „TM“-Zusatz gleich und sah eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise, wenn der „TM“-Zusatz für ein zwar als Marke angemeldetes, aber noch nicht eingetragenes Zeichen verwendet wird. Anders dagegen das Landgericht Essen mit Urteil vom 04.06.2003, Az. 44 O 18/03: Nach der dort – in einer anderen Fallkonstellation – vertretenen Rechtsauffassung ist der „TM“-Zusatz für ein lediglich als Marke angemeldetes Zeichen nicht irreführend.

Mit dem Zusatz „TM“ ist also Vorsicht geboten. Besser ist es, abzuwarten, bis die Marke im Register eingetragen ist.

©: Copyright

Das Symbol ©, also der Buchstabe C im Kreis, meistens in Verbindung mit einer Jahreszahl wiedergegeben, bringt zum Ausdruck, dass für einen Text, ein Foto, ein Musikstück, eine Website, eine Software oder Datenbank oder ein anderes Werk Urheberrechte geltend gemacht werden.

Vorsicht: Vom Urheberrecht zu unterscheiden ist das bloße Nutzungsrecht an einem Werk. Wer also beispielsweise von einer Bilddatenbank für ein bestimmtes Foto eine Lizenz erworben hat, um das Bild in die eigene Website einzubauen, darf nun nicht das © in Verbindung mit dem eigenen Namen verwenden: Der Website-Betreiber würde sich mit fremden Federn schmücken. Wer das © verwendet, ohne der Urheber – der Fotograf, der Komponist, der Autor, der Programmierer – zu sein, riskiert eine Abmahnung.

Fazit

Die Verwendung der aus dem angloamerikanischen Recht stammenden Symbole ®, TM und © ist in Deutschland keinesfalls verboten, sollte jedoch durchdacht erfolgen. Der Einsatz an falscher Stelle oder im falschen Zusammenhang kann eine Abmahnung provozieren. Der Einsatz an richtiger Stelle kann dagegen einen zusätzlichen Werbeeffekt hervorrufen, die eigenen rechte zusätzlich deutlich machen und Trittbrettfahrer mit Selbstbedienungsmentalität abhalten. Gewusst wie!

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R im Kreis ®, TM und C im Kreis © - was ist erlaubt? (2024)

FAQs

Wer darf das R im Kreis verwenden? ›

Im deutschsprachigen Raum ist die Bedeutung des Zeichens ™ indes unklar. Klar abzugrenzen ist es aber von dem bekannteren Zeichen „R im Kreis“, das für „Registered Trademark“ steht und nur benutzt werden darf, wenn die betreffende Marke in einem Markenregister auch eingetragen ist.

Wann darf man TM verwenden? ›

Das Zeichen TM bedeutet "trade mark" und kann sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Marken (bezüglich des Handels von Waren) verwendet werden. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass Schutzrechte bestehen, und zwar in der Form einer zumindest hinterlegten Anmeldung.

Wie macht man das Copyright R? ›

Drücken Sie STRG+ALT+T, um das Markensymbol einzufügen. Drücken Sie STRG+ALT+R, um das Symbol für eingetragene Marke einzufügen.

Was ist der Unterschied zwischen TM und R? ›

Das Registered Trademark-Symbol ® kennzeichnet, dass eine Marke eingetragen, also registriert ist (Registered in U.S. Patent and Trademark Office). Das Unregistered Trademark-Symbol TM kennzeichnet, dass eine Marke zwar angemeldet, aber noch nicht im amtlichen Register eingetragen, also noch nicht registriert ist.

Was passiert wenn ich einen geschützten Namen verwende? ›

Um den Missbrauch geschützter Marken zu unterbinden, schützt der Gesetzgeber die rechtmäßigen Markeninhaber gegen Verletzungen ihrer Marken. So dürfen sie den Schädiger kostenpflichtig abmahnen, Schadensersatz sowie Auskunft fordern und die Vernichtung der kopierten Waren verlangen.

Wer darf das Copyright Zeichen verwenden? ›

Wer darf das Copyright-Zeichen verwenden? Prinzipiell darf jeder das Zeichen verwenden, allerdings ist es unnütz, da das Urheberrecht in der Schweiz automatisch an die Schöpfer*innen eines Werkes vergeben wird, ohne dass es von offizieller Seite einer Registrierung bedarf.

Wie gebe ich Copyright richtig an? ›

Für das Urheberrecht in der EU:
  1. den Text “all rights reserved” oder das ©-Symbol.
  2. dem Jahr, in dem Sie das Werk geschaffen haben.

Wie macht man das C für Copyright? ›

Copyright Zeichen Office Anwendungen, z.

Und für Office Programme wie zum Beispiel Word schreibst du einfach (c): Also Klammer auf, c, Klammer zu. Dann verwandelt sich die Tastenkombination automatisch in das Copyright Symbol.

Was heißt das kleine C im Kreis? ›

"C-im-Kreis" wird inzwischen global als Hinweis auf bestehende Urheberrechte verstanden und in der Regel in Kombination mit dem Jahr, manchmal auch dem genauen Datum der Entstehung des Werks und dem Namen des Urhebers verbunden.

Was bedeutet das R im Kreis? ›

Das R im Kreis steht für „Registered Trademark“. Das Symbol stammt aus dem US-amerikanischen Markenrecht. Es soll bestätigen, dass eine Marke beim US-amerikanischen Markenamt, dem United States Patent and Trademark Office (USPTO), eingetragen ist.

Was ist der Unterschied zwischen R und C? ›

Das Copyrightzeichen kann jeder immer und überall einsetzen – auch ohne Anmeldung – einzige Voraussetzung: Man besitzt die Urheberrechte, also das Copyright. Das R (im Kreis) indes darf nur bei eingetragenen Marken verwendet werden. Dazu muss man also eine Marke angemeldet haben.

Wie viel kostet es eine Marke eintragen zu lassen? ›

Anmeldung einer DE-Marke: Marken, die innerhalb von Deutschland geschützt werden sollen, werden über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Für eine Eintragung, inklusive dreier Klassen gemäß der Nizza-Klassifizierung, berechnet das DPMA amtliche Gebühren von 290 Euro.

Was bedeutet das kleine eingekreiste R? ›

Das Registriert-Zeichen ist ein meist in kleinerer Schriftgröße dargestellter, hochgestellter, eingekreister Großbuchstabe „R“, der hinter dem Namen der Waren- und Dienstleistungsmarke angefügt wird. Steht dieses Sonderzeichen nicht zur Verfügung, wird es teilweise auch als „(R)“ umschrieben.

Für was steht das R? ›

R, das Einheitenzeichen für Röntgen und r ein älteres Einheitenzeichen hierfür, siehe Röntgen (Einheit) R, das Formelzeichen für den elektrischen Widerstand, siehe Elektrischer Widerstand. R, das Formelzeichen für die Schallkennimpedanz (Schallwellenwiderstand) R, das Zeichen für die Rydberg-Konstante.

Wie kann ich eine Marke eintragen lassen? ›

Anmeldung beim Markenamt

Für die Markenanmeldung einer DE-Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Bei diesem reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen ein. Dazu gehört neben dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auch eine detaillierte Beschreibung der Marke.

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